EG-Wasserrahmenrichtlinie

Gebiete

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sieht vor, den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer und des Grundwassers zu verbessern.

In Schleswig-Holstein wurden 34 Bearbeitungsgebiete in drei Flussgebietseinheiten gegründet.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie haben die Wasser- und Bodenverbände die Federführung übernommen.

Für das

  • Bearbeitungsgebiet 6 Treene mit dem Gewässer- und Landschaftsverband Treene

und für das

  • Bearbeitungsgebiet 7 Mittellauf Eider mit dem Gewässer- und Landschaftsverband Mittellauf Eider

übt der Eider-Treene-Verband die Geschäftsführung aus.

Die Geschäftsstelle unterstützt die Mitgliedsverbände bei der Umsetzung von Projekten und betreut die Arbeitsgruppen in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

Seitens des Landes Schleswig-Holstein obliegt die Betreuung der Verbände dem Geschäftsbereich 4 beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Meeresschutz und Nationalpark in Husum.

Beispiele für umgesetzte Maßnahmen im Zuge der EG-WRRL:

Im Bereich des Bearbeitungsgebietes 6 Treene
Im Bereich des Bearbeitungsgebietes 7 Mittellauf Eider.

(Karte oben: Landesverband der Wasser- und Bodenverbände SH)