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Beitragsbescheide 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die diesjährige Beitragshebung der Mitgliedsverbände des Eider-Treene-Verbandes (ETV) erfolgt ab dem 15.07.2025.
Die Mitgliedsverbände des ETV haben auf ihren Vorstands- und Ausschusssitzungen im Herbst 2024 die Beitragssätze/Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 (Beitragsbescheide 2025) beschlossen. Im Dezember 2024 wurden diese Beschlüsse in den zuständigen Tageszeitungen und auf der Homepage des ETV mit dem Hinweis der Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen für den Zeitraum 06.01.2025 bis zum 31.01.2025 bekannt gemacht.
Die Beitragssätze/Hebesätze der einzelnen Beitrags-/Hebearten richten sich nach der Kostenkalkulation für die z.B. Unterhaltung der Verbandsgewässer, Rohrleitungen, Be- u. Entwässerungssiele, Stauanlagen, Be- und Entwässerungsschöpfwerke sowie des Hochwasserschutzes, der Liegenschaften, der Verwaltungskosten und gesetzlicher Bestimmungen u.a. zum Aufbau von zweckgebundenen Rücklagen. Nach § 6 des Landeswasserverbandsgesetzes Schleswig-Holstein ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit so zu planen und zu führen, dass eine dauernde Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Leider führen die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und der Gegenwart weiterhin zu notwendigen Beitragsanpassungen beim ETV und seiner Mitgliedsverbände, damit die Wasser- und Bodenwirtschaft in der Eider-Treene-Sorge-Region ihre satzungsgemäßen Aufgaben im Interesse und Nutzen ihrer Verbandsmitglieder in der gewohnt hohen Qualität erfüllen kann.
Die Beitragsanpassungen für den Jahresbeitrag stellen sich wie folgt dar:
- Grundbeiträge bis zu € 8,00 je beitragspflichtigem Verbandsmitglied im jeweiligen Siel-, bzw. Wasser- und Bodenverband.
- Beiträge für die Gewässerunterhaltung in den Verbandsgebieten bis zu € 3,00 je Beitragseinheit.
- Beiträge für die Hebeart „Rohrleitung ohne Gewässereigenschaft“ bis zu € 7,00 je Beitragseinheit im Vorteilsgebiet.
- Beiträge für die Schöpfwerksunterhaltung bleiben unverändert.
- Beiträge für die Deichunterhaltung bleiben unverändert.
Welche Beitragsarten/Hebearten auf sie zutreffen, können sie ihrem Beitragsbescheid entnehmen. Weiter können sie der Rückseite des Beitragsbescheides grundsätzliches zur Verbandsmitgliedschaft und Beitragspflicht entnehmen.
Ich bedauere die Beitragssteigerungen und gehe leider davon aus, dass weitere Anpassungen in den kommenden Jahren auf die Verbandsmitglieder zukommen werden. Die Gründe dafür sehe ich in:
- den nicht planbaren wirtschaftlichen Schwankungen durch Unsicherheiten auf den nationalen und internationalen Märkten,
- den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben an den ETV,
- den zunehmenden Ansprüchen an die Wasser- und Bodenwirtschaft,
- den steigenden Unterhaltungskosten an Gewässern und Bauwerken sowie den allgemeinen Kostensteigerungen u.a. für Energie, Personal, Geräte, Treibstoffe, Material, usw.
Dass Unternehmen und Körperschaften unregelmäßig Preise oder Beiträge anpassen, ist durchaus nachvollziehbar. Doch die massiven Steigerungen der letzten Jahre in vielen unterschiedlichen Marktsegmenten, stellen unzählige Menschen vor große finanzielle Herausforderungen. Dass der ETV im Jahr 2025 erneut einen Anteil an dieser Mehrbelastung beiträgt, betrübt mich sehr. Auch wenn es nicht tröstlich ist, hoffe ich mit dieser Erklärung dennoch ein Stück weit um ihr Verständnis werben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Seebrandt
Oberdeichgraf